Beschluss (EU) 2024/2592 des Rates vom 26. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgegebene Rundschreiben zu vertretenden Standpunkt betreffend die Überprüfung der Haftungshöchstbeträge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gemäß Artikel 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vorgenommen wird
Text
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Article 1
Der im Namen der Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ausgegebene Rundschreiben LE 3/38.1-IND/24/4 vom 28. Juni 2024 zu vertretende Standpunkt besteht darin, in Bezug auf die vorgeschlagenen neuen Haftungshöchstbeträge, die in diesem Rundschreiben festgelegt sind, keine Ablehnung mitzuteilen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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