Beschluss (GASP) 2024/2664 des Rates vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(3 Die in Artikel 1 Absätze 6 und 7 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 1 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle 12 Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions