Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2666 der Kommission vom 14. Oktober 2024 zur Anerkennung gemäß Artikel 31 Absätze 2 und 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001, dass der Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Weizen, Roggen, Mais, Gerste, Triticale, Zuckerrüben, Raps, Feldgras und Grünlandschnittgut in Deutschland zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält
Text
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Article 1
Der Bericht, den Deutschland der Kommission am 2. August 2024 zur Anerkennung gemäß Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 vorgelegt hat, enthält genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Weizen, Roggen, Mais, Gerste, Triticale, Zuckerrüben, Raps, Feldgras und Grünlandschnittgut zurückgehen, die typischerweise in NUTS-2-Regionen in Deutschland hergestellt werden. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.
Article 2
Werden an den Daten im Bericht, dessen Anerkennung am 2. August 2024 bei der Kommission beantragt wurde, Änderungen vorgenommen, die sich auf die Genauigkeit der Daten und damit die Grundlage dieses Beschlusses auswirken könnten, meldet Deutschland diese Änderungen unverzüglich der Kommission. Die Kommission prüft die gemeldeten Änderungen, um festzustellen, ob der Bericht weiterhin die genauen Daten enthält, aufgrund derer er anerkannt wurde.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 4. November 2029.
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