Beschluss (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume und über den im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
1 Die Union legt im Hinblick auf die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern (im Folgenden „Ständige Ausschuss“) einen Vorschlag zur Streichung des Wolfs (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) des Übereinkommens von Bern und zu dessen Aufnahme in Anhang III („Geschützte Tierarten“) dieses Übereinkommens vor.
2 Die Kommission übermittelt den in Absatz 1 genannten Vorschlag im Namen der Union dem Sekretariat des Übereinkommens von Bern.
Article 2
Der im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Streichung des Wolfs (Canis lupus) aus Anhang II des Übereinkommens von Bern und seine Aufnahme in Anhang III dieses Übereinkommens zu unterstützen.
Article 3
Präzisierungen des in Artikel 2 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses ergeben, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungstreffen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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