Beschluss (EU) 2024/2687 des Rates vom 8. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von technischen Standards im Bereich der Binnenschifffahrt zu vertreten ist
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Comité Européen pour l’Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure, CESNI) hinsichtlich der Annahme des ES-TRIN 2025/1 und des ES-RIS 2025/1 zu vertreten ist, ist, ihrer Annahme zuzustimmen.
2 Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu vertreten ist, ist, alle Vorschläge zur Angleichung der Regelwerke für die Rheinschifffahrt an den ES-TRIN 2025/1 und den ES-RIS 2025/1 zu unterstützen.
Article 2
1 Der in Artikel 1 Absatz 1 festgelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder des CESNI sind, vorgetragen; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
2 Der in Artikel 1 Absatz 2 festgelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der ZKR sind, vorgetragen; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Article 3
Geringfügige technische Änderungen der in Artikel 1 genannten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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