Beschluss (EU) 2024/2704 des Rates vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
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Article 1
Die Unterzeichnung, im Namen der Union, des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas (im Folgenden „Abkommen“) wird hiermit vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens genehmigt.
Article 2
Die Kommission stellt die Unterzeichnung der Vereinbarung vorbehaltlich ihres Abschlusses sicher.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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