Beschluss (EU) 2024/2708 des Rates vom 14. Oktober 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu bestimmten Resolutionen, die auf der 22. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein am 18. Oktober 2024 zu verabschieden sind, zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der Generalversammlung der OIV am 18. Oktober 2024 zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder der OIV sind; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Article 3
1 Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor den oder während der Tagungen der OIV vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen könnten, beantragen die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, dass die Abstimmung auf der Generalversammlung der OIV zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.
2 Die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, können nach entsprechender Abstimmung ohne einen weiteren Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts der Union technischen Änderungen an den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten OIV-Resolutionsentwürfen zustimmen, die keine inhaltlichen Änderungen dieser Resolutionen sind; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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