Beschluss (EU) 2024/2734 des Rates vom 21. Oktober 2024 über die von den Vertragsparteien als dritte Tranche für das Jahr 2024 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds
Text
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Article 1
Der von den Parteien als dritte Tranche für das Jahr 2024 zu zahlende Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) wird auf 350000000 EUR festgesetzt. Dieser Betrag wird folgendermaßen gezahlt: a) 250000000 EUR an die Kommission und b) 100000000 EUR an die Europäische Investitionsbank (EIB).
Article 2
Die einzelnen Beiträge zum EDF sind von den Vertragsparteien des EDF wie im Anhang festgelegt, als dritte Tranche für 2024 an die Kommission und die EIB zu zahlen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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