Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2760 des Rates vom 24. Oktober 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Text
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Article 1
Artikel 1a Absatz 11 Unterabsatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhalten die Buchstaben a und b folgende Fassung: „a) Europäische Friedensfazilität: 5 % b) aus dem Unionshaushalt finanzierte Programme der Union: 95 %“.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt für die zweite halbjährliche Zahlung des finanziellen Beitrags im Jahr 2025 und für alle danach erfolgenden Zahlungen.
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