Beschluss (EU) 2024/2772 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2024 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen bereitgestellt: a) Italien wird ein Betrag in Höhe von 378833540 EUR im Zusammenhang mit Überschwemmungen in der Region Emilia-Romagna im Mai 2023 bereitgestellt; b) Slowenien wird ein Betrag in Höhe von 428405059 EUR im Zusammenhang mit Überschwemmungen im August 2023 bereitgestellt; c) Österreich wird ein Betrag in Höhe von 5199245 EUR im Zusammenhang mit Überschwemmungen im August 2023 bereitgestellt; d) Griechenland wird ein Betrag in Höhe von 101528949 EUR im Zusammenhang mit Überschwemmungen im September 2023 bereitgestellt; e) Italien wird ein Betrag in Höhe von 67811826 EUR im Zusammenhang mit Überschwemmungen in der Region Toskana im Oktober und November 2023 bereitgestellt; f) Frankreich wird ein Betrag in Höhe von 46763069 EUR im Zusammenhang mit Überschwemmungen in der ehemaligen Region Nord-Pas-de-Calais im November 2023 bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 9. Oktober 2024.
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