Beschluss (EU) 2024/2829 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die Geodateninfrastruktur (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Richtlinie 2007/2/EG
In Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten aktualisieren erforderlichenfalls spätestens am 31. März jedes zweiten Jahres ab dem 31. März 2025 einen zusammenfassenden Bericht. Diese Berichte, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden, enthalten eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte:“.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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