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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2834 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2207 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Pockenseuche der Schafe und Ziegen in Griechenland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 7784) (Nur der griechische Text ist verbindlich)

CELEX
32024D2834
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-10-31
In force since
2024-10-31
End of validity
2026-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 3 Maßnahmen in der Sperrzone und zusätzliche Sofortmaßnahmen

1 Die Verbringungen von Schafen und Ziegen aus den Schutz- und den Überwachungszonen sowie aus den weiteren Sperrzonen an einen Bestimmungsort außerhalb der Außengrenze sämtlicher dieser weiteren Sperrzonen gemäß Buchstabe B des Anhangs dieses Beschlusses sind bis zu den im Anhang dieses Beschlusses für die einzelnen Zonen aufgeführten Zeitpunkten verboten.

2 Die Verbringungen von Schafen und Ziegen aus dem Hoheitsgebiet Griechenlands an einen Bestimmungsort außerhalb Griechenlands sind bis zum 30. November 2024 verboten.“

Article 4 Geltungsdauer

Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2025.“

Article 2 Adressat

Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.

Relations

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