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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2849 der Kommission vom 11. November 2024 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2023 für die Außenstände im Zusammenhang mit den vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2014-2020 und des Programmplanungszeitraums 2007-2013 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 7758)

CELEX
32024D2849
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-11
In force since
2024-11-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Rechnungen der Zahlstellen des Vereinigten Königreichs „Department of Agriculture, Environment and Rural Affairs“, „The Scottish Government Rural Payments and Inspections Directorate“, „Welsh Government“ und „Rural Payments Agency“ werden für das Haushaltsjahr 2023 im Hinblick auf Außenstände abgeschlossen, die aufgrund von Ausgaben entstanden sind, die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 und im Programmplanungszeitraum 2007-2013 aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert wurden. Die gemäß diesem Beschluss vom Vereinigten Königreich wiedereinzuziehenden bzw. ihm zu erstattenden Beträge sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Article 2

Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht im Einklang mit dem Unionsrecht getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.

Article 3

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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