Beschluss (EU) 2024/2875 des Rates vom 5. November 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäichen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“) wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens genehmigt.
Article 2
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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