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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2879 der Kommission vom 13. November 2024 über den Ausschluss bestimmter von bestimmten Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 7849)

CELEX
32024D2879
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-13
In force since
2024-11-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EGFL oder des ELER gemeldeten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, das Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, das Königreich der Niederlande, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Finnland und das Königreich Schweden gerichtet.

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