Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2884 des Rates vom 5. November 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1994 zur Ermächtigung Kroatiens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 168 und Artikel 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme anzuwenden
Text
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Article 6
Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2027. Ein etwaiger Antrag auf Verlängerung der mit diesem Beschluss gewährten Ermächtigung ist der Kommission zusammen mit einem Bericht, der eine Überprüfung des in Artikel 1 festgelegten Prozentsatzes enthält, bis zum 31. März 2027 vorzulegen.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.
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