Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2885 des Rates vom 5. November 2024 zur Änderung der Entscheidung 2009/791/EG zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, weiterhin eine von den Artikeln 168 und 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
Text
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Article 2
Diese Entscheidung gilt bis zum 31. Dezember 2027. Jeder Antrag auf Verlängerung der in dieser Entscheidung vorgesehenen Sondermaßnahme ist der Kommission bis zum 31. März 2027 vorzulegen. Dem Antrag nach Absatz 2 ist ein Bericht über die Anwendung dieser Sondermaßnahme beigefügt, der eine Überprüfung des Aufteilungsschlüssels für das Vorsteuerabzugsrecht auf der Grundlage dieser Entscheidung enthält.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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