Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2893 der Kommission vom 12. November 2024 zur Genehmigung von Änderungen des griechischen nationalen Plans zur Umsetzung des Validierungssystems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 7905)
Text
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Article 1
Die Änderungen des nationalen Plans zur Umsetzung des Validierungssystems, die Griechenland am 19. Juli 2024 gemäß Artikel 109 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgelegt hat, werden genehmigt.
Article 2
Kommt die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen von Titel X der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 durchgeführten Überprüfungen, Inspektionen und Audits zu dem Ergebnis, dass der gemäß Artikel 1 genehmigte Validierungsplan keine wirksame Umsetzung der in Artikel 109 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten ermöglicht, so kann sie nach Rücksprache mit dem betreffenden Mitgliedstaat die Änderung des Plans fordern. Der Mitgliedstaat ändert seinen Validierungsplan entsprechend dieser Aufforderung.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
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