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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates vom 14. November 2024 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2026, des Jahresbeitrags für 2025, der Höhe der ersten Tranche 2025 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2027 und 2028

CELEX
32024D2906
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-14
In force since
2024-11-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Obergrenze für den jährlichen Beitrag der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Jahr 2026 wird für die Kommission auf 700000000 EUR festgesetzt.

Article 2

Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2025 wird auf 809000000 EUR festgesetzt. Davon werden a) 800000000 EUR an die Kommission und b) 9000000 EUR an die Europäische Investitionsbank (EIB) gezahlt.

Article 3

Der von den Parteien als erste Tranche für das Jahr 2025 zu zahlende Beitrag zum EEF wird auf 359000000 EUR festgesetzt. Davon werden a) 350000000 EUR an die Kommission und b) 9000000 EUR an die EIB gezahlt.

Article 4

Ein Betrag von 6300000 EUR aus nicht gebundenen bzw. aus Projekten des 9. EEF freigegebenen Mitteln wird in Form einer Kürzung der Zahlungen im Rahmen der ersten Tranche 2025 gemäß Artikel 3 erstattet.

Article 5

Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2027 wird auf 500000000 EUR für die Kommission und auf 0 EUR für die EIB festgesetzt. Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2028 wird auf 400000000 EUR für die Kommission und auf 0 EUR für die EIB festgesetzt.

Article 6

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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