Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3013 des Rates vom 28. November 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2009/1013/EU zur Ermächtigung der Republik Österreich, weiterhin eine von den Artikeln 168 und 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
Text
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Article 2
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2027. Jeder Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Sondermaßnahme wird der Kommission bis zum 31. März 2027 vorgelegt. Dem Antrag nach Absatz 2 ist ein Bericht über die Anwendung der in diesem Beschluss vorgesehenen Sonderregelung beigefügt, der eine Überprüfung des Aufteilungsschlüssels für das Vorsteuerabzugsrecht auf der Grundlage dieses Beschlusses enthält.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
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