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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/3029 des Rates vom 21. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Einladungen an Georgien, diesen Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist

CELEX
32024D3029
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-10-21
In force since
2024-10-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses über die Einladung an Georgien, diesem Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist, beruht auf dem dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses dieses Gemischten Ausschusses.

Article 2

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses über die Einladung an Georgien, diesem Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist, beruht auf dem dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses dieses Gemischten Ausschusses.

Article 3

Die in den Artikeln 1 und 2 genannten Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse EU-CTC werden nach ihrem Erlass im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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