Beschluss (EU) 2024/3031 der Kommission vom 11. Juni 2024 über die Regionalbeihilfe SA.63470 (2022/C) (ex 2021/N), die Ungarn zugunsten von GKN Automotive Hungary Kft. (vormals Rubin NewCo 2021 Kft.) durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3925)
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Article 1
1 Die staatliche Beihilfe, die Ungarn zugunsten von GKN Automotive Hungary Kft. (vormals Rubin NewCo 2021 Kft.) in Höhe von 15917,4 Mio. HUF (43,76 Mio. EUR) als abgezinster Wert durchzuführen beabsichtigt, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
2 Diese Beihilfe darf somit nicht durchgeführt werden.
Article 2
Ungarn teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.
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