Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3119 der Kommission vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/110 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit bestätigten Fällen eines Befalls mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer in Frankreich und Italien sowie zur Aufnahme der italienischen Region Sizilien in die Liste der Zonen, für die Sofortmaßnahmen gelten, im Anhang des Beschlusses (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8783)
Text
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Article 3
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2026.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik und an die Italienische Republik gerichtet.
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