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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/3124 des Rates vom 5. Dezember 2024 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union die überarbeitete Fassung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon auszuhandeln

CELEX
32024D3124
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-05
In force since
2024-12-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Kommission wird hiermit ermächtigt, im Namen der Union für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, die überarbeitete Fassung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (im Folgenden „Göteborg-Protokoll“) auszuhandeln.

Article 2

Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.

Article 3

Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Internationale Umweltaspekte“ des Rates geführt, die hiermit als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 des Vertrags bestellt wird. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten während der Verhandlungen eng zusammen, um sicherzustellen, dass die Union auf internationaler Ebene geschlossen auftritt.

Article 4

Der Rat kann den Inhalt der Verhandlungsrichtlinien im Falle einschlägiger Entwicklungen in den Jahren 2025 und 2026, insbesondere wenn die Zielsetzungen der Verhandlungen über das einschlägige Unionsrecht hinausgehen, und in jedem Fall nach der 46. Tagung des Exekutivorgans gemäß Artikel 10 des Übereinkommens überprüfen, wenn die Überarbeitung des Göteborg-Protokolls bis zum Ende dieser 46. Tagung nicht abgeschlossen ist.

Article 5

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

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