Beschluss (GASP) 2024/3149 des Rates vom 13. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Text
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Article 1
„(1 Die in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 14. Dezember 2025 und werden ständig überprüft. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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