Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3180 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Anerkennung des freiwilligen Systems CertifHy zum Nachweis der Einhaltung der in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Anforderungen für erneuerbare Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
Text
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Article 1
Mit dem freiwilligen System „CertifHy“, dessen Anerkennung am 25. Juli 2024 bei der Kommission beantragt wurde, wird nachgewiesen, dass Lieferungen erneuerbarer Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs den Vorschriften gemäß Artikel 27 Absatz 6 Unterabsätze 1 bis 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 entsprechen. Das in Absatz 1 dieses Artikels genannte freiwillige System liefert für die Zwecke des Artikels 29a Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 genaue Daten über die Treibhausgaseinsparungen durch erneuerbare Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und steht mit der in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1185 festgelegten Methode im Einklang.
Article 2
Werden an dem freiwilligen System „CertifHy“, dessen Anerkennung am 25. Juli 2024 bei der Kommission beantragt wurde, inhaltliche Änderungen vorgenommen, die die Grundlage dieses Beschlusses betreffen könnten, meldet das freiwillige System „CertifHy“ diese Änderungen unverzüglich der Kommission. Die Kommission bewertet die gemeldeten Änderungen im Hinblick darauf, ob das System die Elemente gemäß Artikel 1, für die es anerkannt wurde, noch angemessen abdeckt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt bis zum 21. Dezember 2029.
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