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Beschluss (GASP) 2024/3184 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte

CELEX
32024D3184
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-16
In force since
2024-12-16
End of validity
2027-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Die EUTM Somalia entwickelt insbesondere Führungskurse für die nationalen Streitkräfte Somalias, einschließlich der Marine, der Küstenwache und der Luftwaffe, sowie für die Darwish-Polizeieinheit. Darüber hinaus führt die EUTM Somalia spezialisierte Schulungen für die nationalen Streitkräfte Somalias durch. Sie unterstützt durch Beratung und Ausbildung die Schaffung eines Logistikkommandos und eines Ausbildungskommandos innerhalb der nationalen Streitkräfte Somalias.

3a Die EUTM Somalia entwickelt in Abstimmung mit der mit dem Beschluss 2012/389/GASP des Rates eingerichteten EUCAP Somalia schrittweise eine maritime Komponente hinsichtlich der militärischen Beratung in Bezug auf die Aufgaben der Küstenwache, um bis zum 31. Dezember 2025 die Verantwortung für die Beratung der somalischen Marine und Küstenwache unter Berücksichtigung der Prioritäten der nationalen Streitkräfte Somalias zu übernehmen.

„(3b Die EUTM Somalia unterstützt, soweit möglich, die somalischen Befehls- und Führungsfähigkeiten im gemeinsamen Operationszentrum der nationalen Streitkräfte Somalias durch Anleitung, insbesondere um den Mechanismus für das Wissensmanagement in Bezug auf die von ihr ausgebildeten Einheiten und Einzelpersonen zu entwickeln.

3c Die EUTM Somalia unterstützt bei Bedarf und im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten auch andere Akteure der Union bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Aufträge in Bezug auf Sicherheit und Verteidigung in Somalia, insbesondere die EUCAP Somalia im Hinblick auf die Interoperabilität zwischen den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei. Die EUTM Somalia erleichtert darüber hinaus die Unterstützung durch die mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 eingerichtete Europäische Friedensfazilität“ insbesondere durch Beratung der nationalen Streitkräfte Somalias bei der Ermittlung der erforderlichen Hilfe und durch die Beratung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung dieser Hilfe.

3d Darüber hinaus führt die EUTM Somalia auf Einladung der Republik Dschibuti im Rahmen der Mittel und Fähigkeiten Ausbildungsmaßnahmen im regionalen Ausbildungszentrum in Dschibuti durch, um insbesondere die Bemühungen der Küstenwache von Dschibuti zum Kapazitätsaufbau zu unterstützen.

„(10 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EU-Militärmission dienende Betrag beläuft sich auf 31810000 EUR für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2027. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.“

„(2 Das Mandat der EU-Militärmission endet am 28. Februar 2027.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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