Beschluss (EU) 2024/3202 des Rates vom 5. Dezember 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030)
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030) (im Folgenden „Protokoll“) im Namen der Union wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt .
Article 2
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Article 3
Das Protokoll wird bis zu seinem Inkrafttreten gemäß seinem Artikel 12 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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