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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss 2024/3216 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ermächtigung Frankreichs, auf elektrischen Strom, der direkt an auf Flughäfen für den öffentlichen Luftverkehr abgestellte Luftfahrzeuge geliefert wird, einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden

CELEX
32024D3216
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-10
In force since
2025-01-01
End of validity
2028-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Frankreich wird ermächtigt, einen ermäßigten Steuersatz auf Strom anzuwenden, der direkt über das Elektrizitätsnetz an auf Flughäfen für den öffentlichen Luftverkehr abgestellte Luftfahrzeuge geliefert wird, sofern die Mindeststeuerbeträge gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2003/96/EG eingehalten werden.

Article 2

Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028. Sollte der Rat allerdings auf der Grundlage von Artikel 113 oder einer anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein geändertes allgemeines System für die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom einführen, mit dem die in Artikel 1 dieses Beschlusses erteilte Genehmigung nicht vereinbar wäre, so endet die Geltung dieses Beschluss an dem Tag, an dem dieses geänderte System anwendbar wird.

Article 3

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

Relations

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