Beschluss (EU) 2024/3225 des Rates vom 9. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 22. Tagung des Ministerrates und auf der 59. Tagung des Regulierungsausschusses der Energiegemeinschaft zu vertreten ist
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“) auf seiner 22. Tagung am 12. Dezember 2024 in Bezug auf die Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich des Artikels 218 Absatz 9 AEUV fallen, zu vertreten ist, ist in Anhang I dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Regulierungsausschuss der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Regulierungsausschuss“) auf seiner 59. Tagung am 10. Dezember 2024 in Bezug auf die Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich des Artikels 218 Absatz 9 AEUV fallen, zu vertreten ist, ist in Anhang II dieses Beschlusses festgelegt.
Article 3
Geringfügige Änderungen der in Anhang I und Anhang II aufgeführten Entwürfe der Beschlüsse können unter Berücksichtigung der Anmerkungen, die die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft vor oder während der Tagung des Ministerrates oder des Regulierungsausschusses vorbringen, ohne einen weiteren Beschluss des Rates von der Kommission gebilligt werden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions