Beschluss (EU) 2024/3226 des Rates vom 16. Dezember 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen über die Festlegung von Regeln für die Teilnahme des Königreichs Norwegen an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu staatlichen Diensten
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen (im Folgenden „Norwegen“) im Hinblick auf ein Abkommen über die Festlegung von Regeln für die Teilnahme Norwegens an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu den jeweiligen staatlichen Diensten der Union und der Mitgliedstaaten und Norwegens aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Article 3
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Raumfahrt“ des Rates, die als Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird, und im Einklang mit den Richtlinien im Addendum zu diesem Beschluss vorbehaltlich etwaiger Richtlinien, die der Rat der Kommission möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erteilt, geführt.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Europäische Kommission gerichtet.
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