Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3238 der Kommission vom 19. Dezember 2024 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer in Bulgarien und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/3109 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 9305)
Text
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Article 1
Bulgarien stellt sicher, dass a) gemäß Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und unter den in dem genannten Artikel festgelegten Bedingungen von der zuständigen Behörde des genannten Mitgliedstaats unverzüglich eine Sperrzone, die Schutz- und Überwachungszonen umfasst, sowie eine weitere Sperrzone eingerichtet wird; b) die Schutz- und die Überwachungszonen sowie die weiteren Sperrzonen gemäß Buchstabe a mindestens die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Gebiete umfassen; c) die Maßnahmen, die in den Schutz- und den Überwachungszonen sowie in den weiteren Sperrzonen anzuwenden sind, mindestens bis zu den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Zeitpunkten angewandt werden.
Article 2
Bulgarien stellt sicher, dass a) die Verbringungen von Schafen und Ziegen aus den Schutz- und den Überwachungszonen sowie aus den weiteren Sperrzonen an einen Bestimmungsort außerhalb der Außengrenze der weiteren Sperrzone gemäß Buchstabe B des Anhangs bis zu den im Anhang aufgeführten Zeitpunkten verboten sind; b) die Verbringungen von Schafen und Ziegen aus den nicht im Anhang aufgeführten Teilen des Hoheitsgebiets Bulgariens an einen Bestimmungsort in der Sperrzone nur zulässig sind, wenn sie von der zuständigen Behörde genehmigt wurden und die Tiere zum Zweck der sofortigen Schlachtung direkt in einen Schlachthof verbracht werden; c) die Transportmittel und Verbringungen von Schafen und Ziegen gemäß den Buchstaben a und b die Anforderungen gemäß Artikel 24 und Artikel 28 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 erfüllen.
Article 3
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3109 wird aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2025.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien gerichtet.
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