Beschluss (EU) 2024/3244 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates in Bezug auf forstliches Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“, dessen Etikettierung und die Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden
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Article 1 Änderungen der Entscheidung 2008/971/EG
„(2 Saat- und Pflanzgut der Kategorien ‚quellengesichert‘, ‚ausgewählt‘, ‚qualifiziert‘ und ‚geprüft‘ von in Anhang I der Richtlinie 1999/105/EG aufgeführten Arten und ihren künstlichen Hybriden, das in den in Anhang I der vorliegenden Entscheidung genannten Drittländern erzeugt und von den in Anhang I der vorliegenden Entscheidung genannten Behörden dieser Drittländer amtlich zertifiziert wird, ist als gleichwertig mit Saat- und Pflanzgut im Sinne der Richtlinie 1999/105/EG anzusehen, sofern es die Bedingungen gemäß Anhang II der vorliegenden Entscheidung erfüllt.“
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2025.
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