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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie (EU) 2024/1306 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32024L1306
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2024-04-29
In force since
2024-05-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Richtlinie 2013/34/EU

Die Richtlinie 2013/34/EU wird wie folgt geändert: 1. Artikel 29b Absatz 1 wie folgt geändert: a) in Unterabsatz 3 wird im einleitenden Satzteil das Datum „30. Juni 2024“ durch „30. Juni 2026“ ersetzt; b) der folgende Unterabsatz wird nach Unterabsatz 3 eingefügt: „Die Kommission ist bestrebt, delegierte Rechtsakte anzunehmen, die acht der in Unterabsatz 3 Ziffer ii genannten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten, sobald sie jeweils verfügbar sind.“ 2. In Artikel 40b wird das Datum „30. Juni 2024“ durch „30. Juni 2026“ ersetzt.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 3 Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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