Leitlinie (EU) 2024/419 Der Europäischen Zentralbank vom 18. Januar 2024 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2019/1265 zum Euro Short-Term Rate (€STR) (EZB/2019/19) (EZB/2024/1)
Text
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Article 1 Änderungen
„(5 Der Euro Short-Term Rate wird auch über die Plattform für die Verbreitung von Marktinformationen und das Datenportal der EZB veröffentlicht.“
„(2a Betreibt eine NZB keine lokale Erhebungsplattform, kann die EZB mit vorheriger Zustimmung der NZB in Form eines Briefwechsels im Namen der NZB die Aufgaben wahrnehmen, welche die NZB nach Artikel 5 Absatz 2 im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ermittlung des Euro Short-Term Rate und den Folgemaßnahmen durchzuführen hat. Nimmt die EZB solche Aufgaben im Namen einer NZB wahr, hat die EZB die in Artikel 6 Absatz 3 genannten Geschäftsprozesse anzuwenden.“
Article 2 Wirksamwerden
Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
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