Leitlinie (EU) 2024/1210 der Europäischen Zentralbank vom 16. April 2024 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2019/671 über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2019/7) (EZB/2024/12)
Text
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Article 4 Obergrenzen für die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen
Für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte, einschließlich öffentlicher Einlagen im Zusammenhang mit Anpassungsprogrammen sowie anderen nicht geldpolitischen Einlagen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinie fallen, gelten die spezifischen in Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) festgelegten Bestimmungen.
Article 2 Wirksamwerden und Umsetzung
1 Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die NZBen wirksam.
2 Die NZBen haben diese Leitlinie ab dem 1. Dezember 2024 zu erfüllen.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an die NZBen gerichtet.
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