Leitlinie (EU) 2024/3131 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2024/3129 über die Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems (EZB/2024/22) (EZB/2024/36)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung
„(2 Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, treffen die zur Erfüllung dieser Leitlinie erforderlichen Maßnahmen und wenden diese ab dem 16. Juni 2025 an. Sie teilen der EZB die entsprechenden Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen spätestens bis zum 4. Dezember 2024 mit.“
Article 2 Wirksamwerden
Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions