Durchführungsverordnung (EU) 2024/228 der Kommission vom 12. Januar 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus Companilactobacillus farciminis CNCM I-3740 als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner und Masttruthühner (Zulassungsinhaber: ChemVet dk A/S) und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1876/2006
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung für Masthühner und Masttruthühner unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1876/2006
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1876/2006 erhält der Text in der Spalte „Tierart oder Tierkategorie“ folgende Fassung: „Legehennen“.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Die im Anhang genannte Zubereitung und die die Zubereitung enthaltenden Vormischungen, die vor dem 4. August 2024 gemäß den vor dem 4. Februar 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannte Zubereitung enthalten und vor dem 4. Februar 2025 gemäß den vor dem 4. Februar 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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