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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/231 der Kommission vom 12. Januar 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus Halofuginon-Hydrobromid (Stenorol) als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner, Masttruthühner und Zuchttruthühner (Zulassungsinhaber: Huvepharma NV)

CELEX
32024R0231
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-01-12
In force since
2024-02-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Übergangsmaßnahmen

1 Die im Anhang genannte Zubereitung und die die Zubereitung enthaltenden Vormischungen, die vor dem 4. August 2024 gemäß den vor dem 4. Februar 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannte Zubereitung enthalten und vor dem 4. Februar 2025 gemäß den vor dem 4. Februar 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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