Durchführungsverordnung (EU) 2024/265 der Kommission vom 17. Januar 2024 zur Zulassung eines Zink(II)-Betain-Komplexes als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten mit Ausnahme von Wassertieren, die in mariner Aquakultur gehalten werden
Text
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Article 1 Zulassung
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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