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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2024/296 der Kommission vom 9. November 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 hinsichtlich der Meldungen über verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden

CELEX
32024R0296
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2023-11-09
In force since
2024-02-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 6a Meldungen über verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden

1 Die Meldungen betreffend die Überprüfung der Übereinstimmung des elektronischen Verwaltungsdokuments mit der Ausfuhranmeldung gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2020/262 entsprechen den Anforderungen gemäß Anhang I Tabellen 7 und 8 der vorliegenden Verordnung.

2 Die Meldungen gemäß Artikel 21 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2020/262, dass Waren nicht mehr aus dem Gebiet der Union verbracht werden dürfen, entsprechen den Anforderungen gemäß Anhang I Tabelle 9 der vorliegenden Verordnung.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Februar 2024.

Relations

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