Durchführungsverordnung (EU) 2024/348 der Kommission vom 19. Januar 2024 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 der Kommission festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf Referenzportfolios, Meldebögen und Erläuterungen für Meldungen gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
„(1 Zu den internen Ansätzen für das Marktrisiko übermittelt das Institut seiner zuständigen Behörde die in den Meldebögen in Anhang VII angegebenen Informationen unter Beachtung der in den Anhängen V, VI und X enthaltenen Begriffsbestimmungen und Erläuterungen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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