Durchführungsverordnung (EU) 2024/393 der Kommission vom 26. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II, IV, IX und X der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von bestimmten Huftieren und von Zuchtmaterial dieser Tiere aus Neuseeland, Südafrika und dem Vereinigten Königreich in die Union zulässig ist, und zur Berichtigung der Anhänge V und XXII hinsichtlich der Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Geflügel und von Zuchtmaterial von Geflügel, die aus der Union stammen und nach der Durchfuhr durch das Vereinigte Königreich in die Union zurückkehren, in die Union zulässig ist
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404
Die Anhänge II, IV, IX und X der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß Teil A des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404
Die Anhänge V und XXII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß Teil B des Anhangs der vorliegenden Verordnung berichtigt.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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