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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2024/741 des Rates vom 20. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union

CELEX
32024R0741
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2024-02-20
In force since
2024-03-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird unter technischen Bedingungen veröffentlicht, die die Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit seines Inhalts gewährleisten. Das zur Gewährleistung der Echtheit eingerichtete System wird auf der EUR-Lex-Website dokumentiert und ermöglicht eine einfache Überprüfung der Echtheit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts.“

„(4 Sind aufgrund einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union oder zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Rechtsakten der Union, insbesondere der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates , bestimmte Angaben im Amtsblatt nach ihrer Veröffentlichung zu entfernen, so wird eine neue Fassung der elektronischen Ausgabe des betreffenden Amtsblatts zusammen mit einem entsprechenden Hinweis zugänglich gemacht. Die ursprüngliche Fassung der elektronischen Ausgabe des betreffenden Amtsblatts wird auf unbegrenzte Zeit im Archiv des Amts für Veröffentlichungen unter technischen und organisatorischen Bedingungen aufbewahrt, mit denen gewährleistet wird, dass die ursprüngliche Fassung ausschließlich gemäß dem Unionsrecht offengelegt werden kann.

Article 3

1 Kann die elektronische Ausgabe des Amtsblatts aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Störungen der beteiligten Informationssysteme nicht auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht werden, so wird die Ausgabe des betreffenden Amtsblatts in gedruckter Form veröffentlicht. Diese Ausgabe erhält Echtheitsstatus und entfaltet Rechtswirkung.

2 Sobald die in Absatz 1 genannten Informationssysteme wiederhergestellt sind, wird die elektronische Ausgabe des Amtsblatts, die der gemäß Absatz 1 veröffentlichten Ausgabe entspricht, auf der EUR-Lex-Website zugänglich gemacht. Ab diesem Zeitpunkt gilt die elektronische Ausgabe als die einzige Ausgabe mit Echtheitsstatus und entfaltet Rechtswirkung.

3 Die elektronischen Ausgaben des Amtsblatts, die den nach dem 1. Juli 2013 veröffentlichten gedruckten Ausgaben des Amtsblatts entsprechen, denen Echtheit zukommt, gelten ab 14. März 2024 als die einzigen Ausgaben, denen Echtheit zukommt.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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