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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/750 der Kommission vom 29. Februar 2024 zur Verlängerung der Zulassung von Thaumatin als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 869/2012

CELEX
32024R0750
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-02-29
In force since
2024-03-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung für den im Anhang beschriebenen Zusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird unter den in jenem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 869/2012

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 869/2012 wird aufgehoben.

Article 3 Übergangsmaßnahmen

1 Der im Anhang genannte Stoff und die diesen enthaltenden Vormischungen, die vor dem 21. September 2024 gemäß den vor dem 21. März 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 21. März 2025 gemäß den vor dem 21. März 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

3 Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 21. März 2026 gemäß den vor dem 21. März 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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