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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/752 der Kommission vom 29. Februar 2024 zur Verweigerung der Zulassung einer Zubereitung aus astaxanthinreichen Phaffia rhodozyma (ATCC SD-5340) als Futtermittelzusatzstoff für Lachse und Forellen

CELEX
32024R0752
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-02-29
In force since
2024-03-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verweigerung der Zulassung

Die Zulassung der Zubereitung aus astaxanthinreichen Phaffia rhodozyma (ATCC SD-5340) (E 161y) als Zusatzstoff in der Tierernährung der Kategorie „sensorische Zusatzstoffe“, Funktionsgruppe „Farbstoffe: ii) Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben“ zur Verwendung bei Lachsen und Forellen wird abgelehnt.

Article 2 Übergangsbestimmungen

1 Bestände des in Artikel 1 genannten Zusatzstoffs, die für Lachse und Forellen bestimmt sind, und von Vormischungen, die diesen Zusatzstoff enthalten, werden bis zum 21. Juni 2024 vom Markt genommen.

2 Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die vor dem 21. Juni 2024 mit dem Zusatzstoff oder den Vormischungen nach Absatz 1 hergestellt wurden und die für Lachse und Forellen bestimmt sind, werden bis zum 21. September 2024 vom Markt genommen.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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