Durchführungsverordnung (EU) 2024/752 der Kommission vom 29. Februar 2024 zur Verweigerung der Zulassung einer Zubereitung aus astaxanthinreichen Phaffia rhodozyma (ATCC SD-5340) als Futtermittelzusatzstoff für Lachse und Forellen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verweigerung der Zulassung
Die Zulassung der Zubereitung aus astaxanthinreichen Phaffia rhodozyma (ATCC SD-5340) (E 161y) als Zusatzstoff in der Tierernährung der Kategorie „sensorische Zusatzstoffe“, Funktionsgruppe „Farbstoffe: ii) Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben“ zur Verwendung bei Lachsen und Forellen wird abgelehnt.
Article 2 Übergangsbestimmungen
1 Bestände des in Artikel 1 genannten Zusatzstoffs, die für Lachse und Forellen bestimmt sind, und von Vormischungen, die diesen Zusatzstoff enthalten, werden bis zum 21. Juni 2024 vom Markt genommen.
2 Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die vor dem 21. Juni 2024 mit dem Zusatzstoff oder den Vormischungen nach Absatz 1 hergestellt wurden und die für Lachse und Forellen bestimmt sind, werden bis zum 21. September 2024 vom Markt genommen.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions