Durchführungsverordnung (EU) 2024/771 der Kommission vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 152/2009
Die Verordnung (EG) Nr. 152/2009 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Probenahmen für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln, insbesondere auf ihre Bestandteile, eingeschlossen Material, das genetisch veränderte Organismen (GVO) enthält, aus ihnen besteht oder aus ihnen hergestellt ist, Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und unerwünschte Stoffe gemäß der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , erfolgen mit Ausnahme der Probenahme für die Untersuchung auf mikrobiologische Kontamination nach den in Anhang I aufgeführten Verfahren. 2. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. 3. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung. 4. Anhang III erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung. 5. Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung. 6. Anhang V erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung. 7. Anhang VII erhält die Fassung des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung. 8. Anhang VIII wird gestrichen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions