Durchführungsverordnung (EU) 2024/781 der Kommission vom 5. März 2024 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung von alpha-Galactosidase aus Saccharomyces cerevisiae CBS 615.94 und Endo–1,4-beta-Glucanase aus Aspergillus niger CBS 120604 als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner, Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Junghennen (Zulassungsinhaber: Kerry Ingredients &Flavours Ltd.) sowie zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 237/2012 und (EU) Nr. 1365/2013
Text
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Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den in jenem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung
Die Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 237/2012 und (EU) Nr. 1365/2013 werden aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Die im Anhang genannte Zubereitung und die diese enthaltenden Vormischungen, die vor dem 26. September 2024 gemäß den vor dem 26. März 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die die im Anhang beschriebene Zubereitung enthalten und vor dem 26. März 2025 gemäß den vor dem 26. März 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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