Delegierte Verordnung (EU) 2024/1041 der Kommission vom 28. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse
Text
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Article 1
Die erste Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse gemäß dem Anhang dieser Verordnung wird angenommen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und bleibt bis zum Inkrafttreten der delegierten Verordnung zur Festlegung der zweiten Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse in Kraft.
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