Durchführungsverordnung (EU) 2024/1179 der Kommission vom 23. April 2024 zur Verlängerung der Zulassung der Zubereitungen aus Lactiplantibacillus plantarum DSM 3676, Lactiplantibacillus plantarum DSM 3677 und Lentilactobacillus buchneri DSM 13573 als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1119/2012
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Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebenen Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1119/2012
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1119/2012 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
Die im Anhang beschriebenen Zubereitungen und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 13. Mai 2025 gemäß den vor dem 13. Mai 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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